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 ROTWILDGEBIETE

 

Eine artgerechte Umsetzung der Grundsätze für die Hege und Bejagung des Rotwildes kann wirkungsvoll nur auf großer Fläche erreicht werden. Deshalb hat der Gesetzgeber im Jagdrecht die Ausweisung von Rotwild-Lebensräumen als "Rotwildgebiete" vorgesehen. In Hessen wurden dementsprechend 20 Rotwildgebiete mit einer Gesamtfläche von 628.564 Hektar abgegrenzt.

 

Das Rotwildgebiet "Krofdorfer Forst" umfasst eine Fläche von 17.142 Hektar mit einer bejagbaren Fläche von 16.016 ha und gehört damit zu den kleinsten hessischen Gebieten.

 

HEGEGEMEINSCHAFT

 

Die im Rotwildgebiet liegenden Jagdbezirke haben sich gemäß Jagdgesetz freiwillig auf privatrechtlicher Basis zur Rotwildhegegemeinschaft „Krofdorfer Forst“ zusammengeschlossen. Die beteiligten Jagdbezirke sind in § 2 der Satzung aufgeführt. Die Hegegemeinschaft besitzt keinen öffentlich-rechtlichen Status und ist auch kein eingetragener Verein.

 

Zu den hervorgehobenen Aufgaben der Rotwildhegegemeinschaft gehören sowohl den Lebensraum des Rotwildes seinen artspezifischen Bedürfnissen entsprechend zu verbessern als auch mit der Bejagung eine ausgewogene Alters- und Sozialstruktur des Rotwildes zu erhalten bzw. zu erreichen. Die Hegegemeinschaft hat diese Ziele präzisiert und eigenverantwortlich beschlossen. In der „Richtlinie zur Bejagung des Rotwildes im Rotwildgebiet "Krofdorfer Forst“ sind diese Vorgaben detailliert aufgezeichnet.

Rotwildhegegemeinschaft Krofdorfer Forst